KRITIK & ANTWORT_1.3 zurück zur Übersicht >

Roland Geitmann:
„Ist Zinskritik für Rechtsstehende und Antisemiten ‚anschlussfähig’?“

Eine Groteske mit (begrenztem) Lerneffekt

I. Was ist „struktureller Antisemitismus“?

Mahatma Gandhi machte folgende ermutigende Erfahrung: „Erst hat man uns ignoriert, dann lächerlich gemacht, dann verleumdet, dann bekämpft und dann haben wir gesiegt.“ Nach Jahrzehnten des Totschweigens und Nicht-Ernst-Nehmens sind wir vermutlich nunmehr im dritten Stadium, dem der Verleumdung angelangt. Unsere Kapitalismuskritik sei „verkürzt“ und „rechts“, ist noch eine relativ milde und gleichwohl unzutreffende Kennzeichnung unserer Vorstellungen. Der Vorwurf, unsere Zinskritik sei „strukturell antisemitisch“, verschlägt einem dagegen fast die Sprache und lässt interessierte Zuhörer erschrocken auf Abstand gehen. Und schon können solche Verunglimpfungen ihr Ziel erreicht haben.

Nun gibt es ja einen fatalen und sich bereits durch viele Jahrhunderte ziehenden Zusammenhang zwischen Zinskritik und der Leidensgeschichte der Juden. Weil man sie aus Landwirtschaft und Gewerbe fernhielt und in das Metall- und Münzgeschäft abdrängte, konnte man ihnen die Sündenbockrolle des zinsbelasteten Geldverleihens zuschieben, das Christen generell und Juden nur gegenüber Juden verboten war. Die immer wieder aufflackernden Pogrome gegen Juden nährten sich auch aus der Verhasstheit der Zinseintreiber und waren willkommenes Mittel, sich durch Ermordung oder Vertreibung der Gläubiger aus belastenden Schulden zu befreien. Die antisemitischen Äußerungen Martin Luthers in seinen Mahnschriften wider das Zinsnehmen sind hinlänglich bekannt wie auch der Missbrauch der Forderung nach „Brechung der Zinsknechtschaft“ als antisemitische Agitationsformel der Nationalsozialisten.

Wir Christen für gerechte Wirtschaftsordnung wie auch die befreundeten Organisationen versuchen nun gerade, diesen Teufelskreis der Personalisierung zu durchbrechen und das zugrunde liegende Problem sozialer Gestaltung strukturell zu lösen, damit sich die Leidensgeschichten nicht fortsetzen. Das wiederum veranlasst diejenigen, die möglicherweise um ihr Monopol der Kapitalismuskritik bangen, unsere Denkrichtung mit einem stigmatisierenden Schlagwort in den Giftschrank zu verbannen. Ein ihnen dafür geeignet erscheinendes Etikett ist „struktureller Antisemitismus“.

Was bedeutet dieser Begriff? Nahe liegend wäre es, ihn parallel zu ähnlichen Begriffen wie „strukturellen Rassismus“ oder „strukturelle Gewalt“ zu deuten als in den Strukturen – insbesondere der Rechtsordnung, der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Bildungschancen – liegende Benachteiligungen für bestimmte Menschengruppen. So könnte man z.B. die Tatsache, dass der Sabbat bei uns nicht in gleicher Weise gesetzlich geschützt ist wie der christliche Sonntag, als Element „strukturellen Antisemitismus“ ansehen.

Von denen, die diesen Begriff als Kampfmittel verwenden, wird er jedoch ganz anders verstanden. Danach ist „struktureller Antisemitismus“ Kritik an Strukturen, die früher mit Juden in Verbindung gebracht wurden, namentlich Geldwesen, Finanzmärkte und Zinssystem. Wegen der „Ähnlichkeit“ der Argumentationsweise sei Zinskritik, so heißt es, für Rechtsstehende und Antisemiten „anschlussfähig“.

Mit dieser Deutung des Begriffs dreht sich die Blickrichtung um 180 Grad. Nicht mehr die ungerechten Strukturen sind im Blickfeld, sondern die Kritik hieran. Unversehens findet sich ein Kritiker des Kapitalismus in ein rechtes Umfeld gerückt, dem er mit geeigneten Strukturreformen gerade den Boden entziehen wollte.

Wie die Antisemitismusforschung belegt hat (siehe dazu Wolfgang Benz: Was ist Antisemitismus? 2004), gibt es auch in Deutschland „verdeckten“, sozusagen „geraunten“ Antisemitismus, der sich der gesellschaftlichen Korrektheit wegen nur in Andeutungen äußert. Gegenüber solchen Einstellungen müssen auch wir wachsam sein, zumal sie sich in Einzelfällen mit Zustimmung zu unseren wirtschaftspolitischen Ideen paaren. Die „falschen Freunde“ im rechten Lager, wo Ausschnitte von Gesells Kapitalismuskritik, entkleidet ihrer freiheitlichen und weltbürgerlichen Grundlage, gelegentlich aufgegriffen werden, sind auch für uns eine dauerhafte Hypothek und Sorge. Je tiefer man in zentrale Fragen sozialer Ordnung vorstößt, desto enger und oft zum Verwechseln ähnlich liegen das Richtige und das Falsche beisammen. Da gilt es die Geister, Bild und Zerrbild, zu unterscheiden.

In einem Artikel über Antisemitismusforschung im Internet-Lexikon wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Antisemitismusforschung) wird der Begriff „struktureller Antisemitismus“ immerhin als eine der „heutigen Fragestellungen“ präsentiert. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Finanzkapital und Produktivkapital verleite zur Personalisierung und könne in Judenhass übergehen oder diesen fördern. Um jedoch nicht jegliche Kritik an den Finanzmärkten als „strukturell antisemitisch“ zu brandmarken, macht der Artikel eine wesentliche Einschränkung: „Insofern heutige antikapitalistische Gruppen und Theorien solche Argumente und Bilder übernehmen und einzelne Vertreter, etwa des IWF oder der Weltbank, als Juden darstellen und ihr Judesein hervorheben, weisen sie strukturell antisemitische Züge auf.“

Zweifellos ist solches Hervorheben von Juden antisemitisch. Doch dafür bedarf es keines gesonderten Begriffs und schon gar nicht eines, der in sich sinnverdreht und potenziell selbst antisemitisch ist. Denn ärgerlicher Weise wird der Begriff „strukturell antisemitisch“ als stigmatisierendes Etikett auch dort eingesetzt, wo Strukturkritiker wie wir die Beteiligung von Juden weder auf der Zunge noch überhaupt im Kopf haben, weil sie für das Strukturproblem völlig irrelevant ist. Bei solcher Verwendung wird der Begriff zur Vermutungsregel und Beweislastumkehr, die ihrerseits auf Antisemitismus beruhen. Denn sie unterstellen ohne jegliche Anhaltspunkte, dass derjenige, der das Geldwesen kritisiert, Juden im Visier habe. Der in dieser Weise den Begriff „struktureller Antisemitismus“ verwendende Autor setzt offenbar Geldwesen und Judentum gleich und projiziert diese seine antisemitische Einstellung auf seine Gegner. Der nachfolgend geschilderte Vorgang ist hierfür ein plastisches Beispiel.

II. Unterstellungen

Hermann Lührs, der mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung am Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen promoviert, versuchte in einem zunächst elektronisch in Umlauf gebrachten Text „’Die blinden Flecken der Ökonomie’ und ihr chiffrierter Gehalt“ dem gleichnamigen Buch von Prof. Dr. Bernd Senf (FH für Wirtschaft Berlin) „strukturellen“ sowie „chiffrierten Antisemitismus“ nachzuweisen. Lührs rühmt sich selbst dafür, dass er den dtv-Verlag auf diese „Problematik“ aufmerksam gemacht und dieser das Buch von Bernd Senf daraufhin aus dem Programm genommen habe. Diese Distanzierung wurde dem Verlag anscheinend so dringlich, dass er dem Autor Senf in unüblicher „Großzügigkeit“ die restlichen 100 Exemplare schenkte. Das ausgezeichnete und unser Anliegen fundiert unterstützende Buch von Bernd Senf ist inzwischen im Gauke-Verlag für Sozialökonomie erschienen und dadurch glücklicherweise wieder erhältlich.

Auf der Suche nach Anzeichen für Antisemitismus in Senfs Buch findet Lührs nichts außer einem ihm verdächtig erscheinenden versteckten Hinweis auf den biblischen Jakobssohn Joseph, der in Ägypten dem Pharao in den sieben fetten Jahren das Horten von Getreide riet, woraus sich dann Kredit und Schuldknechtschaft entwickelt hätten. Als Krönung seiner „Beweiskette“ für seine Antisemitismus-Diagnose stützt sich Lührs auf Senfs anerkennende Worte über uns Christen für gerechte Wirtschaftsordnung. Dazu zitiert Lührs folgende Passage aus unserer Internet-Seite:

„Die Christen für gerechte Wirtschaftsordnung sind nicht nur für Christen offen, sondern für alle, die wollen, dass auch Christen ihre Verantwortung für eine zukunftsfähige Wirtschaftsordnung wahrnehmen. Wir fühlen uns bestärkt durch die Netzwerke zinsloser Leihe im Umfeld jüdischer Synagogen und verfolgen mit Sympathie die Bemühungen Islamischer Banken, durch Formen der Gewinn- und Verlustbeteiligung Zinsen zu vermeiden.“

Den Inhalt dieser Sätze ins Gegenteil verdrehend fährt Lührs fort:

„Der Verein ’Christen für Gerechte Wirtschaftsordnung’ hat also den religiösen Bezugsort des Zinssystems, die jüdische Synagoge, ins Visier genommen und begrüßt deren Einkreisung mit Netzwerken zinsloser Leihe. Hier ist der Punkt markiert, an dem der verdeckt gehaltene, aber erkennbare Antisemitismus bei Senf überleitet in einen schon die Aktion bejahenden, offenen Antisemitismus bei den ‚Christen für Gerechte Wirtschaftsordnung’.“

Wie voreingenommen muss ein Mensch sein, um unsere im Geiste von Lessings Ringparabel formulierte Mitteilung und gelebte Anerkennung der Bemühungen in Judentum und Islam um gerechtes Miteinanderwirtschaften so fehlzudeuten?

Unter entschiedener Zurückweisung seiner Anschuldigungen schrieb ich Herrn Lührs, dass die erwähnten Netze zinsloser Leihe im Umfeld von Synagogen keine gegen sie gerichtete „Einkreisung“ seien, sondern im Bewusstsein des mosaischen Zinsverbots von Juden selbst gepflegt würden. Da wir uns einig seien in der Ablehnung von Antisemitismus, bot ich zum besseren Kennenlernen unserer Bestrebungen ein klärendes Gespräch an. Statt erleichtert zu reagieren, bat Lührs nach Zeitverzögerung um nähere Auskünfte über jene Netze zinsloser Leihe. Mit Hinweisen auf einschlägige Literatur und einem erneuten Gesprächsangebot verband ich meine Aufforderung, sich zu entschuldigen und allen denen, die sein Pamphlet lesen konnten, seine Richtigstellung zukommen zu lassen. Statt dem zu entsprechen, begann Lührs in meinem Artikel „Natürliche Wirtschaftsordnung und Judentum“ nach weiteren Beweisstücken für seine Thesen zu suchen.

Mein Versuch, seinen betreuenden Professor Josef Schmid für die Sache zu interessieren und sie zum Gegenstand eines gemeinsamen Kolloquiums zu machen, stieß auf taube Ohren. Auch beim Zentralrat der Juden und beim Zentrum für Antisemitismusforschung an der TU Berlin (Prof. Wolfgang Benz) fand ich zu meinem großem Bedauern keine inhaltlich substanzielle Resonanz. Um unseren Verein und seine Mitglieder zu schützen, stellte ich nach Abstimmung im Vorstand am 13. Nov. 07 mit umfänglicher Begründung und Dokumentation bei der Staatsanwaltschaft Tübingen einen Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede.

Dem ermittelnden Kriminalpolizisten erzählte Lührs, dass sein Text nur ein „Entwurf“ und nicht zur Veröffentlichung freigegeben sei. Als Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung habe er ihn an den Sprecher einer Projektgruppe zum Thema „Die Macht des Geldes“ gemailt, der ihn entgegen seinen Vorstellungen an die Gruppenmitglieder weitergeleitet habe. Er habe den Anzeigenerstatter nicht persönlich angreifen und beleidigen, sondern nur die öffentlichen Äußerungen des Vereins CGW „auf der Basis eines wissenschaftlichen Theorems kennzeichnen“ wollen.

Dass der Begriff „struktureller Antisemitismus“ nur wertfreier wissenschaftlicher Klassifizierung diente, glaubte vielleicht der wohlmeinende Kriminalbeamte, während die politische Wirkung solcher Einstufung sehr wohl kalkuliert war. Dass die IG Metall Bernd Senf aufgrund der Lührsschen Anschuldigungen als Referenten von der Sommerakademie 2007 auslud, ist nur eine dieser Auswirkungen. Gleichwohl kam der Oberstaatsanwalt in seinem Bescheid v. 23. 1. 2008 zu dem Ergebnis, dass aufgrund der begrenzten und vom Beschuldigten nicht gewollten Verbreitung kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe. Der Rechtsfrieden sei „nicht über den Lebenskreis der Verletzten … (und) ihr wissenschaftliches Umfeld hinaus gestört“. Die CGW könnten im Wege der Privatklage vor dem Amtsgericht die Bestrafung des Täters selbst bewirken sowie zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.

Wenige Tage danach teilte mir Lührs mit, dass sein Aufsatz nunmehr in der Ausgabe 1/2008 der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft erschienen sei. Sollte er sein Pamphlet entgegen seinen Beteuerungen vor der Kriminalpolizei unverändert publiziert haben? Die Lektüre seines Beitrags in der u.a. von Wolfgang Benz herausgegebenen Zeitschrift zeigt indes: Ein Stück weit hat Lührs dazugelernt; der Schriftwechsel und das Ermittlungsverfahren blieben nicht folgenlos. Das Internet-Zitat samt Fehldeutung sind gestrichen, desgleichen der gegen uns erhobene Vorwurf des „schon die Aktion bejahenden, offenen Antisemitismus“.

Stattdessen zitiert Lührs Sätze aus meinem Artikel „Natürliche Wirtschaftsordnung und Judentum“ (ZfSÖ 106, 33 ff.) über die Unterdrückung von Juden im Mittelalter, insbesondere: „Die Wirtschaft brauchte also einen Sündenbock, der die den Christen verbotenen verzinslichen Geldleihgeschäfte übernahm und sich damit entsprechend unbeliebt machte. … Juden wurden von den Herrschenden regelrecht wie Schwämme benutzt: Sie ließen die Juden sich voll saugen, um sie dann zu eigenem Vorteil wieder ausdrücken zu können.“

Obwohl diese Sätze eindeutig die Christen und damals Herrschenden und nicht die Juden kritisieren, meint Lührs: „Im Duktus des Philosemitismus drängen sich in dieser Argumentationskette das Handeln und das Selbstverständnis von Juden als Ursache ihrer Verfolgung auf. Damit wird die Vorstellung nahe gelegt, dass die Juden an ihrer Verfolgung selbst schuld sind. In dem bildhaften Vergleich von Juden mit ‚Schwämmen’ , die ‚sich voll saugen’, wird schließlich – bewusst oder unbewusst – die historische Chiffre vom ‚saugenden Juden’ mobilisiert“.

Dies und die Tatsache, dass unsere Vorläuferorganisation AfC einst von Mitgliedern der FSU gegründet wurde, bei der wiederum einzelne Mitglieder der 1952 verbotenen NSDAP-Nachfolgerin Sozialistische Reichspartei aktiv gewesen seien, reichen dem Sozialwissenschaftler Lührs für sein gegenüber der früheren Fassung nur geringfügig umformuliertes Resumee über die CGW: „Der bei Senf noch verdeckt gehaltene, im Subtext chiffrierte Antisemitismus ist im Umfeld von Senf deutlicher vernehmbar. So z.B. bei dem Verein ‚Christen für Gerechte Wirtschaftsordnung’.“

Dass für diese Behauptung seine bisherige Hauptstütze, jene groteske Fehldeutung unseres Internet-Zitats, entfallen ist, schert den Wissenschaftler nicht. Er begnügt sich damit, dass laut wikipedia einige Leute mit dem Begriff „struktureller Antisemitismus“ „Ideologien“ kennzeichnen, „die sich nicht ausdrücklich gegen Juden richten, aber dem ‚klassischen’ Antisemitismus von ihrer Begrifflichkeit und Argumentationsstruktur her ähneln“. Dass wir keine Ideologie, sondern Reformideen vertreten, übersieht er. Für das „Ähneln“ reicht ihm die Tatsache der Zinskritik, weil er beim Wort „Geldbesitzer“ selbst anscheinend nur „Jude“ zu denken vermag. Wer dann auch noch philosemitisch auftritt, macht sich besonders verdächtig und wird sogleich in die nächste Steigerungsstufe des „chiffrierten Antisemitismus“ befördert.

Diese Bewertung schmerzt und ist für uns nach wie vor eine Beleidigung. Doch durch Streichung seiner falschen Tatsachenbehauptungen hat Lührs ihr die Spitze genommen, die uns nötigte und auch den Aufhänger bot, uns zu wehren. Angesichts seiner vollzogenen Frontbegradigung können und müssen wir darauf bauen, dass eine kritische Öffentlichkeit das Perfide solcher Vorgehensweise durchschaut: Instrumentalisierung der jüdischen Leidensgeschichte mittels des stigmatisierenden Begriffs „Antisemitismus“, um sich mit einer dadurch diffamierten ökonomischen Theorie (und Praxiserfahrung) nicht auseinandersetzen zu müssen.

Zur Frage, ob es sich lohnt, in solchen Fällen das Gespräch zu suchen, kamen Vorstand und Beirat zu dem Ergebnis, dass unsere weiterhin bestehende Gesprächsbereitschaft die fehlende der anderen Seite nicht ersetzen kann und wir uns deshalb lieber dort anbieten, wo Offenheit besteht. Der Vorgang erhöht unsere Sensibilität für missbrauchsgefährdete Worte und Bilder sowie für falsche Töne in unserem weiteren Umfeld und in der Geschichte.

(aus: CGW-Rundbrief Nr. 1/2008, S. 4 – 7 / Internet: www.cgw.de)